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Allgemeine Geschäfts­be­dingungen

  1. Die in unserem Angebot enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten; unsere Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Auftraggeber (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
  3. Unsere Angebote sind nur für den Adressaten bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Bei unbefugter Weitergabe und darauf beruhendem Vertragsabschluss durch Dritte verpflichten sich der Auftraggeber und der Weitergebende zum Schadensersatz in Höhe der ortsüblichen Nachweis- und Vermittlungsgebühr.
  4. Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt, sofern im Exposé nicht etwas anderes steht, bzw. bei anderer schriftlicher Vereinbarung:
  5. 4.1 bei Verkauf an Privatpersonen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, ein mit EFH bebautes Grundstück) 3,57 % des Kaufpreises (inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer) jeweils für den Käufer und den Verkäufer bei einem von uns vermitteltem Objekt.

    4.2 bei Verkauf von Mehrfamilienhaus, Gewerbe, unbebaute Grundstücke oder Verkauf an eine nicht natürliche Person je nach Objekt 3,57 % bzw. 4,76 % des Kaufpreises (inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer) für den Käufer bei einem von uns vermittelten Objekt.

    4.3 bei Vermietung 2,38 Monatsmieten (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) für den Mieter, sofern ein individueller Suchauftrag des Mietsuchenden schriftlich gegeben wurde 1,5 oder 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, je nach Leistungswunsch des Vermieters. Zahlbar vom Vermieter als Auftraggeber. Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und zahlbar.

  6. Die Provision nach Punkt 4 dieser Bedingungen wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene Objekt ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.
  7. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionspflicht, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Der Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuell späteren Vertragsabschluss wird durch spätere Direktangebote des Verkäufers/Vermieters nicht unterbrochen.
  8. Die Provisionspflicht nach Punkt 4 entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde Tätigkeit ein Vertragsabschluss über ein bereits bekanntes Objekt zustande kommt und unsere Tätigkeit – bei objektiver Betrachtung – als mitursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen ist.
  9. Die Rückgängigmachung eines einmal zustande gekommenen Vertrages durch Aufhebung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Rechtsungültigkeit berührt den Provisionsanspruch nicht, soweit die Ursachen vom Provisionspflichtigen zu vertreten sind (z.B. Unterlassen von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen, Zurückhaltung wesentlicher Angaben etc.). Auf mögliche Schadensersatzansprüche anderer Vertragspartner wird hiermit hingewiesen.
  10. Da wir nicht ohne Provisionsberechnung gemäß Punkt 4 tätig werden, bedeutet die Besichtigung eines angebotenen Objektes, die Zusendung eines Exposés, die weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen über nachgewiesenen Objekte eine Anerkennung der vor- und nachstehenden Bedingungen, sofern nicht unverzüglich nach Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt wird, dass diese nur abweichend anerkannt werden. Die Abweichung davon bedarf unsere schriftliche Bestätigung.
  11. Es gelten die aktuellen Datenschutzrichtlinien nach Vorgabe des Gesetzgebers DS-GVO
  12. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Dorfen bzw. Erding.